Häufige Fragen bei Photovoltaikanlagen auf Mehrparteien-Wohnhäuser

Allgemeines

Je nach Anlagengröße liegen die Projektkosten in der Regel zwischen 40.000 und 100.000 Euro. Abhängig von der Sonnenlage des Hauses bzw. der zukünftigen Strompreisentwicklung ist eine Verdoppelung bis Verdreifachung des eingesetzten Kapitals über die Laufzeit der Anlage möglich. Wir erstellen am Beginn eines jeden Projekts eine Wirtschaftlichkeitsrechnung, welche die erwarteten Kosten und Erträge transparent abbildet.

Mit der Anschaffung einer Photovoltaikanlage wertet sich meine Immobilie auf und ich erziele durch den Sonnenstrom-Verkauf laufende Renditen. Darüber hinaus leiste ich mit der Investition in eine Photovoltaikanlage einen wertvollen Beitrag gegen den Klimawandel.

Als Bewohner:in bekomme ich die Möglichkeit, Öko-Strom vom eigenen Dach zu beziehen und dabei laufend Energiekosten zu sparen. Ich bezahle nur für jene Sonnenstrom-Menge, die ich auch konsumiert habe und mein bisheriger Stromvertrag für die Reststromversorgung (z.B. am Abend) bleibt vollkommen unberührt.

Jede Wohnpartei des Hauses hat die freie Wahl, Sonnenstrom von der hauseigenen Photovoltaikanlage zu beziehen oder davon keinen Gebrauch zu machen. Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage besteht zusätzlich zur Energieversorgung über das öffentliche Stromnetz. Jede BewohnerIn kann weiterhin für den Reststrom-Bezug über das Netz seinen Energieversorger frei wählen.

Ja, sofern auch ein Batteriespeicher verbaut wird, ist die Einrichtung einer zentralen Notstrom-Versorgungsstelle im Haus möglich.

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail. Wir klären etwaige noch offene Fragen und besprechen die nächsten Schritte. Mit nur wenigen Informationen über ihr Wohnhaus führen wir gerne eine Erst-Konzeption des Projektes inkl. einer Planrechnung zum Fixpreis von EUR 950.- zzgl. 20% USt. durch.

Planung und Errichtung

Ja, Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher werden staatlich gefördert. Die  Beantragung erfolgt am Projektbeginn, die Auszahlung erfolgt nach der Inbetriebnahme der Anlage. Die gesamte Förderabwicklung erfolgt durch uns.

Der Hauseigentümer leistet die Projektsumme und die Sonnenschmiede errichtet eine perfekt dimensionierte Photovoltaikanlage. Diese bleibt dabei zu 100% im Besitz des Hauseigentümers. Einmal pro Jahr erhält er die aus dem Sonnenstrom-Verkauf resultierenden Gewinne.

Zunächst braucht es einen Beschluss zur Anschaffung einer gemeinschaftlichen Photovoltaikanlage durch die Eigentümergemeinschaft. Danach leistet diese die Projektsumme und wir errichten eine perfekt dimensionierte Photovoltaikanlage. Das Investment kann dabei entweder aus bestehenden Rücklagen des Hauses oder durch ein Darlehen getätigt werden. Die aus dem Sonnenstrom-Verkauf resultierenden Gewinne werden einmal jährlich an die Wohnungseigentumsgemeinschaft transferiert.

Einerseits sollte das Dach in einem guten Zustand sein. Etwaige zeitnah anstehenden Sanierungen sollten dem Bau einer Photovoltaikanlage vorgezogen werden. Andererseits muss das Dach über eine ausreichende Rest-Tragfähigkeit verfügen, um dem zusätzlichen Gewicht der Photovoltaikanlage gefahrlos Stand zu halten. Wir geben vor jedem Projektstart ein Statik-Gutachten in Auftrag, um dies zu gewährleisten. Zur genauen Abrechnung des konsumierten Sonnenstroms braucht es einen Smart Meter (digitales Strom-Messgerät). Diese werden gerade österreichweit und flächendeckend von den Netzbetreibern kostenlos in allen Haushalten eingebaut.

Laufender Anlagenbetrieb

Der im Mehrparteienhaus konsumierte Sonnenstrom wird gemessen und den jeweiligen Verbraucher:innen in Rechnung gestellt. Überschüssiger Sonnenstrom der nicht im Haus verbraucht werden kann, wird zum bestmöglichen Preis ins öffentliche Netz eingespeist. Aus dem Stromverkauf an die teilnehmenden Bewohner:innen bzw. das Einspeisen entstehen Umsätze. Nach Abzug aller anfallenden Kosten werden die verbleibenden Gewinne einmal jährlich an die Hausbesitzer:in bzw. die Wohnungseigentumsgemeinschaft transferiert. Wir erstellen einen jährlichen Bericht, welcher Auskunft über die wirtschaftliche und technische Performance der Anlage gibt. Damit ist 100%ige Transparenz garantiert. Die Messung und Verrechnung des konsumierten Sonnenstrom ist Teil unseres Dienstleistungspakets als Betreiber der Anlage.

Um 100% Fairness und Transparenz zu garantieren, wird der konsumierte Sonnenstrom gemessen und verrechnet. Jede Wohnpartei zahlt nur für jene Sonnenstrom-Menge, die sie auch konsumiert. Der Sonnenstrom-Preis orientiert sich am aktuellen österreichischen Durchschnittsstrompreis und liegt immer rund 5 Cent/kWh darunter. Dadurch sparen BewohnerInnen laufend Geld. Es entstehen keine weiteren Kosten für den Sonnenstrom-Bezug. Die Abrechnung erfolgt vierteljährlich.

Ja. Photovoltaikanlagen sind zwar wartungsarm, allerdings nicht wartungsfrei. Wir überwachen die Anlage und erkennen etwaige Fehler und Probleme. Sollte den Bewohner:innen etwas auffallen, leiten wir umgehend die erforderlichen Schritte ein. Wir kümmern uns um die planmäßige Anlagenwartung und deren Kosten sind in unserer Wirtschaftlichkeitsrechnung bereits kalkuliert.

Das hängt von der Größe der Anlage ab und wird detailliert vorab im Angebot kalkuliert. Wir verrechnen eine Fixpauschale und einen variablen Anteil pro abgerechneter Kilowattstunde für unser gesamtes Leistungspaket. In unsere Wirtschaftlichkeitsrechnung, die wir zu Projektbeginn erstellen, sind die anfallenden Kosten für die Anlagenbetreuung bereits mit einkalkuliert.

Haben sie noch mehr Fragen?

In regelmäßigen Abständen findet ein kostenloses Webinar statt. Hier präsentieren wir das Sonnenschmiede Modell und gehen auf Fragen ein.