Häufige Fragen bei Strombezug von gemeinschaftlichen Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäuser
Die Sonnenschmiede ist der Betreiber der gemeinschaftlichen Photovoltaikanlage auf dem Dach Ihres Hauses. Sie kümmert sich um die korrekte und transparente Abrechnung des Sonnenstroms, der von der Anlage erzeugt wird.
Die Photovoltaikanlage gehört der Eigentümer:innen des Hauses. Sie haben gemeinsam die Anlage finanziert und entschieden, die Sonnenschmiede als Betreiber einzusetzen, um den erzeugten Sonnenstrom korrekt und transparent abzurechnen.
Die Nutzung von Sonnenstrom, der direkt auf dem Dach eines Mehrparteienhauses ist im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG) gesetzlich verankert. Das Konzept der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) macht es möglich, dass der auf dem Wohnhaus erzeugte Strom durch mehrere “teilnehmende Berechtigte” (Bewohner:innen) genutzt wird. Voraussetzung ist, dass die teilnehmenden Berechtigten an dieselbe Hauptleitung angeschlossen sind und über eine gemeinsame Erzeugungsanlage verfügen. Das öffentliche Netz wird hierbei nicht verwendet. So können sich etwa Mieter:innen oder Eigentümer:innen in Mehrparteienhäusern zusammenschließen, um gemeinsam eine Erzeugungsanlage zu nutzen.
Veranschaulicht siehe hier:

Mehr Informationen finden Sie auch hier: www.energiegemeinschaften.gv.at/gemeinschaftliche-erzeugungsanlagen/
Der Sonnenstrom stammt aus einer Photovoltaikanlage, die auf dem Dach Ihres Mehrfamilienhauses installiert ist. Überschüssiger Strom, der nicht von den Bewohner:innen verbraucht wird, wird in das öffentliche Netz eingespeist.
Die Menge des erzeugten Stroms hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich der Größe der Anlage und der Intensität des Sonnenlichts. Die genauen technischen Details der Anlage können Sie bei Ihrem Ansprechpartner erfragen.
Nein, eine Kündigung Ihres bestehenden Stromvertrags ist nicht erforderlich. Der von Ihrer Photovoltaikanlage erzeugte Sonnenstrom wird Ihrem bestehenden Stromangebot ergänzend hinzugefügt. Ihr aktueller Stromvertrag bleibt für den verbleibenden Energiebedarf (wie beispielsweise für die Nachtstunden) bestehen. Der verbrauchte Sonnenstrom wird separat nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet, was sich reduzierend auf Ihre herkömmliche Stromrechnung auswirkt. Sie haben weiterhin die Freiheit, Ihren externen Stromlieferanten zu wählen. Unabhängig davon wird der Sonnenstrom automatisch geliefert, sobald die Sonne scheint.
Ihr bestehender Stromvertrag reduziert sich um die genutzte Menge des Sonnenstroms aus der Photovoltaik-Anlage. Bitte bedenken Sie, dass Ihr bestehender Anbieter je nach Tarif die Zahlungen erst mit Ende der Abrechnungsperiode reduzieren wird. Sie können bei Ihrem Anbieter jedoch schon vorab um eine Reduzierung der Teilzahlung anfragen.
Nutzung, Kosten und Vorteile des Sonnenstroms vom eigenen Dach
Durch die Nutzung von Sonnenstrom, der direkt auf Ihrem eigenen Dach produziert wird, erlangen Sie eine größere Unabhängigkeit vom allgemeinen Energiemarkt und können gleichzeitig von einem attraktiven Stromtarif profitieren.
Ob die Photovoltaikanlage Ihren gesamten Strombedarf decken kann, hängt von der Größe der Anlage und Ihrem persönlichen Stromverbrauch ab. In der Regel wird ein Teil des Strombedarfs weiterhin durch Ihren externen Stromlieferanten gedeckt.
Ja, der Strom aus der Photovoltaikanlage kann für alle elektrischen Anwendungen in Ihrem Haushalt verwendet werden, einschließlich Heizung und Warmwasser, sofern diese elektrisch betrieben werden.
Der Sonnenstrom-Preis orientiert sich am aktuellen österreichischen Durchschnittsstrompreis und liegt meist einige Cent pro kWh darunter. Details zum aktuellen Preis in Ihrem Mehrfamilienhaus finden Sie in Ihrem Angebot und Vertrag.
Der Sonnenstrom wird nur geliefert, wenn die Sonne scheint. In Zeiten, in denen keine Sonne scheint, wie z.B. nachts, beziehen Sie Ihren Strom wie gewohnt von Ihrem externen Stromlieferanten.
Der Sonnenstrom wird nur geliefert, wenn die Sonne scheint. In Zeiten, in denen keine Sonne scheint, wie z.B. nachts, beziehen Sie Ihren Strom wie gewohnt von Ihrem externen Stromlieferanten.
Der monatliche Teilzahlungsbetrag wird aufgrund Ihres erwarteten Jahresverbrauches bzw. des aktuell festgelegten Strompreises berechnet.
Vertragsangelegenheiten und technische Anforderungen
Um Sonnenstrom zu beziehen, müssen Sie eine Bezugsvereinbarung unterzeichnen und Ihre Einwilligung beim Netzbetreiber bestätigen. Die notwendigen Schritte können einfach und bequem von zu Hause aus erledigt werden. Zur Anmeldung: www.sonnen-schmiede.at/strom-beziehen
Nein, alle technischen Voraussetzungen sind bereits in Ihrem Haus vorhanden. Es sind keine zusätzlichen Installationen in Ihrer Wohnung erforderlich.
Nachdem Sie den unterzeichneten Vertrag zurückgeschickt haben und eine übliche Wartefrist von ca. 7 Tagen vergangen ist, wird Sie der Netzbetreiber kontaktieren und um eine Bestätigung bitten. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, erhalten Sie automatisch Sonnenstrom von der Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach.
Abrechnung, Überwachung und Sicherheit
Der Sonnenstrom wird nach Ihrem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet. Sie erhalten eine monatliche Vorschreibung, genau wie Sie es bisher von Ihrem bestehenden Stromlieferanten gewohnt sind. Einmal pro Jahr übermitteln wir Ihnen eine Jahreskostenabrechnung.
Die Nutzung des Sonnenstroms wird durch den Stromzähler (Smart Meter) in Ihrem Haus erfasst und in Ihrer jährlichen Kostenabrechnung dargestellt.
Der Sonnenstrom ist genauso sicher wie der Strom, den Sie bisher von Ihrem externen Lieferanten bezogen haben. Die Anlage und die Stromversorgung entsprechen allen geltenden Sicherheitsstandards.
Der Bezug von Photovoltaik-Strom erfolgt auf freiwilliger Basis – es gibt keine Abnahmeverpflichtung. Sie können jederzeit entscheiden, den Strom nicht mehr zu beziehen. Dafür schreiben sie uns bitte eine E-Mail auf betreiber@sonnen-schmiede.at
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