Wissen zu Photovoltaik

Grundsätzlich bezeichnet die Photovoltaik ein technisches Verfahren, in dem Energie von Licht, in der Regel Sonnenlicht, mit Hilfe von Solarzellen in elektrische Energie umgewandelt wird. Damit erhält man eine erneuerbare Energiequelle, die noch dazu äußerst umweltfreundlich ist. Im Betrieb von Photovoltaikanlagen entstehen nämlich keinerlei klimaschädlichen Abgase, Lärm, radioaktive Abfälle oder sonstige schädliche Belastungen für unsere Umwelt.
Jede Photovoltaikanlage sammelt also Sonnenenergie und wandelt sie in elektrische Energie um, die wir dann wiederum als elektrischen Strom nutzen können – und das ganz ohne negative Folgen für unsere Umwelt!

Eine Photovoltaikanlage (auch PV-Anlage oder Solarstromanlage) besteht aus Solarmodulen, die Solarzellen enthalten. Diese Zellen bestehen aus vielfältig aufgebauten Halbleiterschichten und nehmen das Sonnenlicht auf. 

Der Hauptbestandteil jener einzelnen Solarzellen ist hochreines Silizium, wobei die obere Schicht der Anlage aus Phosphor und die untere Schicht aus Bor besteht. Grundsätzlich wird eine Schicht mit einem Elektronenmangel, und eine mit einem Elektronenüberschuss geschaffen. Dort wo sich die beiden Schichten berühren, entsteht eine Grenzschicht. In diese Grenzschicht wandern Elektronen ein, die versuchen, den erzeugten Mangel auszugleichen. Mithilfe dieser Elektronen entsteht in der Zelle ein Plus- und ein Minuspol. Wenn nun Photonen auf die Grenzschicht treffen, aktivieren sie die Elektronen, die sich auf dem Weg zum Pluspol machen. Nun muss der Stromkreis nur noch zwischen den beiden Schichten geschlossen werden, damit Strom fließt. Somit wird Lichtenergie ganz einfach und direkt in elektrische Energie umgewandelt!

Kilowatt-Peak (kWp) ist ein Maß, welches ausschließlich zur Leistungsmessung von Photovoltaikanlagen genutzt wird. Im Normalfall wird elektrische Leistung in Watt gemessen. 

Dieses Maß (kWp) gibt jedoch an, welche Höchstleistung eine Photovoltaikanlage in Kilowatt (kW) erbringen kann. Die englische Bezeichnung peak (dt. Spitze, Höchstwert) klärt auf, wie die Leistung der Photovoltaikmodule gegenüber anderen zu bewerten ist –  denn unterschiedliche Bedingungen (z. B. verschiedenste Außentemperaturen) tragen zur jeweiligen Leistung einer Photovoltaikanlage bei.

Wo kWp die Nennleistung eines Sonnenmoduls bezeichnet, steht kWh für die Menge an Energie, die ein Modul innerhalb einer Stunde produziert oder benötigt. Allgemein stehen kWh für die ganzheitlich verrichtete elektrische Arbeit. Wie viel Energie aber aus einem Modul rauskommt, kommt ganz drauf an, wie viele Stunden die Sonne drauf strahlt. 

Wer an einer Photovoltaikanlage interessiert ist, sollte sich auch unbedingt über derzeitige Förderungsmöglichkeiten informieren. Diese Informationen können über die Energie- und Klimafonds oder die OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom) eingeholt werden. Auf Bundesebene gibt es zwei Varianten: Die Einspeisetarifverordnung oder die Bundestarifförderung und den Einspeisetarif. Freistehende Photovoltaikanlagen werden mit 250€/kWp gefördert, bzw. bekommt man für gebäudeintegrierte Anlagen sogar 350€/kWp.
Zukünftig wird es sogar möglich sein, 14% Förderung bei Investitionen in Photovoltaikanlagen zu erhalten. Der Rahmen umfasst materielle als auch immaterielle, aktivierungspflichtige Investitionen, wobei er auch bereits gebrauchte Photovoltaikanlagen beinhaltet. Diese Photovoltaikförderung von 14% ist mit bestehenden Landesförderungen bzw. den ÖMAG-Förderungen kombinierbar. Dabei kann der Antragsteller eine natürliche oder juristische Person sein. Die Antragstellung ist unbedingt vor dem Projektstart, sprich der Errichtung der Photovoltaikanlage, erforderlich. Vor Antragstellung dürfen die Arbeiten keinesfalls begonnen haben oder rechtsverbindlich beauftragt worden sein. Kann der Antrag aufgrund beschränkter Fördermittel nicht gefördert werden, ist eine wiederholte Projekteinreichung möglich. Die Antragstellung erfolgt direkt bei der OeMAG auf elektronischer Art und Weise.
Gefördert selbst wird die Neuerrichtung sowie Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene erstmalige Errichtung von Stromspeichern. Nach dem derzeitigen Gesetz ist keine Mindestgröße für den Ausbau einer Photovoltaikanlage definiert. Was eine Marktprämienförderung angeht, wird die Verordnung noch erarbeitet und einen genauen Zeitplan für den Förderbeginn gibt es noch nicht. Zusätzlich ist es wissenswert, dass das Errichten nur eines Stromspeichers allein oder die Erweiterung eines bestehenden Stromspeichers nicht gefördert wird. Die Erweiterung eines vorhandenen Stromspeichers ist ebenso nicht förderbar.

Eine Kombination aus Gründach und Photovoltaik ist zweifellos umsetzbar. Es bedarf lediglich der Beachtung von ein paar Regelungen, damit beide Systeme ihr volles Potenzial entfalten können. Wir stellen einige Tipps vor, wie Gründach und Photovoltaik optimal zusammenarbeiten können und somit eine einwandfreie Kombination bieten:

Die Photovoltaikmodule sollten idealerweise mit Abstand zur Vegetation installiert werden. Dabei ist eine Aufständerung, bei der die untere Kante des Moduls 30 cm über dem Substrat zu liegen kommt, optimal. Somit wird die Beschattungsgefahr durch die Pflanzen minimiert und die Pflege des Gründachs gestaltet sich einfacher, denn die Bereiche, die sich direkt vor der tieferen Modulkante befinden, sind so leichter erreichbar.

Zusätzlich kann die Neigung der Photovoltaikmodule erhöht werden. Eine erhöhte Neigung hat einen verbesserten Selbstreinigungseffekt für die Module zur Folge (ab etwa 10° sind ideal). Sollte es regnen, wäscht das abfließende Regenwasser Pollen usw. von der Oberfläche der Moduls ab und reinigt es somit ganz von alleine. Die Vegetation der Grünflache wird von der Neigung des Moduls kaum beeinflusst. Die Anlagenpflege sollte generell bereits bei der Planung einer Photovoltaikanlage berücksichtigt werden. Für eine effiziente Pflege von Gründach und Photovoltaik sollte ein Abstand von mindestens 50 cm zwischen den Modulreihen herrschen. Mit diesem Abstand lassen sich schattenwerfende Pflanzen ohne Probleme entfernen und die Moduloberflächen können zwischendurch gereinigt werden. Ebenso ist die Form der Unterkonstruktion wichtig und kann die Intensität der Pflegearbeit beeinflussen. V-Förmige Unterkonstruktionen haben beispielsweise bodennahe Metallschienen unter den Modulen, was ein notwendiges Zurückschneiden von schattenwerfenden Pflanzen erleichtert und somit für einen reduzierten Pflegeaufwand sorgt. Ebenso sollte man die Verkabelung im Hinterkopf behalten, denn diese sollte so verlegt werden, dass eine Pflege jederzeit problemlos möglich ist. 

Ein weitere Tipp ist die Verhinderung des Durchwachsens bei Ost-West Orientierung der Module. Ost-West-Module können nämlich in Form eines „Satteldachs“ oder eines „Schmetterlings“ errichtet werden. Sollten die Ost-West-Module die Form eines „Satteldachs“ haben, sollte der Spalt zwischen den einzelnen Modulen am Giebel abgedeckt werden. Das verhindert, dass Pflanzen dazwischen wachsen. Bei der „Schmetterlings“-Ausführung gilt es aufzupassen, dass der Spalt zwischen den Modulen schmal gewählt wird (max. 3 mm), da die beiden niedrigen Modulkanten aneinanderstoßen. Durch diesen Spalt muss Wasser ablaufen, aber keine Pflanze durchwachsen können. 

Der Bewuchs der Grünfläche kann tatsächlich durch Eigenhand gesteuert werden. Hierbei sind Substrathöhen entscheidend. Ebenso darf nicht auf Besonderheiten der Anlage vergessen werden: Effekte der Anlage selbst bestimmen nämlich das Wachstum der Pflanzen mit. Schattige Bereiche oder Bereiche mit abfließendem Regenwasser sollten in der Planung berücksichtigt werden, da hier erhöhtes Wachstum stattfindet. In erster Linie ist aber die Substrathöhe für die Vegetationsentwicklung  entscheidend. Je höher die Substratschicht ist, desto mehr Nährstoffe und Wasser bekommen die Pflanzenwurzeln. Das hat wiederum zur Folge, dass mehr Biomasse produziert wird, und der Bewuchs dichter und höher wird. Bei einer Kombination aus Gründach und Photovoltaikanlage muss daher auf die Verteilung der Substrathöhe geachtet werden. Idealerweise wird vor der Modulunterkante wenig Substrat (ca. 6-8 cm) ausgesät. In den Bereichen unter oder hinter den Modulen kann die Substrathöhe jedoch gern höher sein (bis zu 15 cm). So ist eine ausgeprägte Vegetation und ein optimales Zusammenspiel mit der Photovoltaikanlage garantiert!

In der sogenannten Solarthermie wird Sonnenlicht, sprich Sonnenenergie, direkt in thermische Energie, also Wärme, umgewandelt. Dies passiert über einen Absorber, der Teil des Sonnenkollektors ist. Die auftreffende Sonneneinstrahlung wird dabei durch den Vorgang der Absorption in thermische Energie verwandelt und an eine durchströmende Flüssigkeit weitergegeben. Solarthermie wird grundsätzlich für Heizungen oder das Erwärmen von Warmwasser genutzt. 

Photovoltaik hingegen bezieht sich auf den Vorgang, in dem Sonnenenergie mittels Solarzellen in elektrische Energie umgewandelt wird. Hierbei spielt der Prozess der Absorption keine Rolle, sondern der gesamte Prozess spielt sich in der Solarzelle selbst ab und die gewonnene Energie kann jeder Haushalt als Strom ganz wie er möchte nutzen. 

Wissen zu Stromspeicher und Lastmanagement

Meist entsteht der Wunsch, Sonnenstrom zu speichern aus wirtschaftlichen Beweggründen. Denn wird Strom selbst erzeugt sowie gespeichert, ist man unabhängiger von steigenden Strompreisen und leistet sogar einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz. Somit tut Sonnenstrom zu speichern nicht nur dem Geldbörserl gut, sondern auch der Umwelt! 

Mithilfe eines Photovoltaik-Speichers kann der aus Sonnenlicht gewonnene Strom tagsüber gespeichert werden, sollte man ihn nicht sofort verbrauchen wollen. Ebenso ist man nicht mehr auf Schönwetter angewiesen – mit einem Photovoltaik-Speicher lässt sich der Strom jederzeit nutzen. 

Ein Photovoltaik-Speicher funktioniert mit einem Akku, den es in den verschiedensten Größen und Ausführung gibt. Im Grunde ist ein solcher Speicher nichts anderes als eine riesige Batterie und stellt das Kernstück des Photovoltaik-Systems dar. Die Arbeitsprozesse rund um den Speicher (beispielsweise das Laden der Batterie, der Netzeinspeisung, Netzbezug, Eigenverbrauch direkt vs. Eigenverbrauch aus dem Speicher usw.) werden durch einen sogenannten Energiemanager optimiert. Dieses Gerät dient dazu, den Stromverbrauch zu optimieren und steuert die Speicherung, die Einspeisung oder das Ansteuern der Verbraucher innerhalb eines Haushalts. Der Energiemanager ist sozusagen das Superhirn hinter dem Speicherprozess – er regelt den Stromfluss auf intelligente Art und Weise. 

Hierfür prüft die Speichersteuerung ob der von der Photovoltaikanlage erzeugte Strom denn gerade im Haushalt genutzt werden kann. Sollte die Stromproduktion den Direktverbrauch übersteigen, wird der Stromspeicher aufgeladen (wir erinnern uns an das Bild einer Riesenbatterie). Sollte dieser Solarstromspeicher voll sein und die Photovoltaikanlage produziert trotzdem noch mehr Strom als gerade im Haushalt benötigt wird, so wird der überschüssige Strom direkt ins Netz eingespeist. Ziel beim Speichern von Photovoltaikstrom ist es, so viel von der Photovoltaikanlage erzeugten Strom wie möglich selbst zu verbrauchen.

Per Definition bezeichnet Energiemanagement das Produkt unterschiedlicher Maßnahmen sowie Strategien, mit denen Energie beschafft, genutzt und verteilt werden kann. Das primäre Ziel des Energiemanagements ist es, den Energieverbrauch zu reduzieren und die Energieeffizienz zu optimieren. Mit einem Energiemanagementsystem wird ein digitales Erfassen des Energieverbrauchs ermöglicht. Zusätzlich wird Energiesparpotenzial ersichtlich und effizienzsteigernde Maßnahmen können implementiert werden. 

Lastmanagement hingegen zielt darauf ab, die produzierte Photovoltaikleistung selbst zu verbrauchen. Obwohl dies nur bis zu einem gewissen Grad realisierbar ist – schließlich scheint nicht immer dann genau die Sonne, wenn man beispielsweise gerade etwas Kochen möchte – gibt es in jedem Haushalt ebenso Verbraucher, die ja nicht unbedingt zu fixen Zeiten laufen müssen. Hier kommt das Lastmanagement ins Spiel. Solche Verbraucher werden nach Lastmanagement-Prinzip nur dann eingeschaltet, wenn man sie auch benötigt, z. B. Wärmepumpen oder Heizstäbe. Hierbei kann jeder Nutzer selbst entscheiden, welche Verbraucher im eigenen Haushalt in Frage kommen. 

Häufig läuft das Ganze über den Wechselrichter der Photovoltaikanlage. Dieser Wechselrichter ist mit einem Smart Meter verbunden, welcher genau misst, was ins Netz zugeführt wird und was bezogen wird. Sobald ein Energieüberschuss registriert wird, signalisiert es der Wechselrichter und die erwünschten Verbraucher werden aktiviert. Wenn aber kein Energieüberschuss vorhanden ist, werden die Verbraucher automatisch wieder ausgeschaltet. Hersteller von Wechselrichtern bieten außerdem noch viele anderen zusätzlichen Funktionen an, mit denen man beispielsweise eine minimale oder maximale Laufzeit einstellen kann. So lässt sich der Wechselrichter ganz individuell steuern!

Wissen zu Gemeinschaftlicher Photovoltaik

Unter einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage versteht man in der Regel eine Anlage, die elektrische Energie zur Deckung des Verbrauchs von bestimmten Personen oder Personengesellschaften (sogenannten teilnehmenden Berechtigten) erzeugt. Die Verbrauchsanlage von jenen Personen oder Personengesellschaften ist einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage zugeordnet. 

Vorteile einer solchen Erzeugungsanlage gibt es einige. Unter anderem sparen die teilnehmen Parteien Energiekosten, Steuern und Netzentgelte, die sich beim Energiebezug aus dem Netz häufen würden. Ebenso ist man damit quasi Selbstversorger – durch eine gemeinschaftliche Errichtung und einen solchen Anlagenbetrieb können Stromverbraucher nun gemeinsam Energie erzeugen und diese Energie gemeinsam nutzen. In der heutigen Zeit kein schlechtes Unterfangen! Zusätzlich kann der überschüssige Strom als Wärme gespeichert. 

Die Vorteile einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage auf einen Blick: 

  • Höherer Eigenverbrauch als im Einfamilienhaus, da mehr weniger Dachfläche auf mehr Bewohner kommt.
  • Energiekosten werden gespart
  • Steuern werden gespart
  • Netzentgelte werden gespart
  • Pures Selbstsorger-Feeling!

Unter einem Mehrparteienhaus versteht man ein Haus, das für mehrere Bewohner:innen gleichzeitig konzipiert ist. Diese nutzen und bewohnen das Haus dann zur selben Zeit. Es gibt jedoch keine eindeutige Definition eines Mehrparteienhauses, denn Mehrparteienhäuser existieren in den unterschiedlichsten Größen und Formen. Es kann also auch mehrere Wohnungen in einem Haus geben. Die logische Mindestgrenze, die dabei berücksichtigt wird, sind drei Wohnungen, eine maximale Anzahl gibt es jedoch nicht. Diese Bauart zeichnet sich nun mal dadurch aus, dass sie in keinster Weise Grenzen aufweist, denn ein Mehrparteienhaus kann in die Breite, wie auch in die Höhe wachsen und somit sogar zum Hochhaus werden. 

Eine Steigleitung (auch Hauptleitung genannt) ist ein wichtiger Begriff, wenn es um gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen geht. Nur mit ihr kann innerhalb gemeinschaftlich genutzten Leitungsanlagen eine von mehreren Personen genutzte gemeinschaftliche Erzeugungsanlage umgesetzt werden. Sollten sich zwischen der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage und den teilnehmenden Berechtigten Bestandteile eines öffentlichen Stromnetzes erstrecken, ist eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage laut dem Gesetz nicht realisierbar. Eine Haupt- bzw. Steigleitung stellt somit ein zentrales technisches Element der Gemeinschaftsanlage dar, denn ohne sie kann die Hauptleitung die teilnehmenden Berechtigen mit dem Eigenstrom aus der Photovoltaikanlage versorgen. Der Hausanschluss stellt dabei die Systemgrenze oder Eigentumsgrenze zwischen dem öffentlichen Netz und der Steigleitung dar. 

Seit der Abänderung des Ökostromgesetzes und der damit nachfolgenden ElWOG-Novelle (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz) ist es möglich, dass Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mit mehr als einem Anlagenbenutzer genutzt werden. Das ElWOG-Gesetz dient als fundamentaler Grundstein zur Regelung, Übertragung sowie Verteilung von elektrischer Energie und nimmt es sich zum Ziel, für kostengünstige Elektrizität in Österreich zu sorgen. 

Mit der Novelle sieht das ElWOG vor, dass mehrere Endverbraucher (oder, wie wir schon gehört haben, sogenannte teilnehmende Berechtigte) gemeinsam eine Stromerzeugungsanlage nutzen. Die Versorgung der Anlagennutzer läuft rechnerisch ab, über eine Saldierung der Zählermesswerte, d.g. je nach Verhältnis der Beteiligung drosselt die in der gemeinschaftlichen Anlage erzeugte Energie den Bezug der Nutzer aus dem öffentlichen Stromnetz. 

Eine Mitwirkung an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage bedingt, dass alle Teilnehmer der Auslesung und Verwendung der Messwerte eindringlich zustimmen. Wenn ein potentieller Teilnehmer kein intelligentes Messgerät installieren möchte, kann er folglich auch nicht mit einbezogen werden. 

Der Anlagenverantwortliche hat die Verantwortung inne, jegliche Zustimmungserklärungen der teilnehmenden Berechtigten einzufordern. Der Verantwortliche muss ebenso dem Netzbetreiber die Art und Weise, wie der erzeugte Strom aufgeteilt wird, mitteilen. Außerdem ist der Anlagenverantwortlicher dafür zuständig, die Stromeinspeisung beim Energieversorger zu koordinieren und den Netzbetreiber fallweise darüber zu informieren, sollten teilnehmende Berechtigte ausscheiden oder sich Anteile verändern. 

Das Erfassen der produzierten Strommenge der gemeinschaftlichen Anlage läuft über den Netzbetreiber. Die Verbrauchsmesswerte der Teilnehmer pro Viertelstunde, Erzeugungsmesswerte der gesamten gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage pro Viertelstunde, sowie der dynamische/statische Aufteilungsschlüssel werden vom Netzbetreiber ausgelesen, um die Werte fehlerfrei zu berechnen. Er erfasst die Werte, ordnet die Erzeugungsmengen mit einem der Aufteilungsschlüssel den teilnehmenden Berechtigten zu und saldiert die erzeugten Mengen mit dem vorhandenen Verbrauch. Die Daten werden dann zur weiteren Verarbeitung an die Energieversorger, die für den Stromüberschuss der Photovoltaikanlage zuständig sind sowie die einzelnen Energieversorger der Teilnehmer für ihren Restnetzbezug, weitergegeben. Dabei wird pro Teilnehmer der erzeugte Strom aus der Anlage je nach Anteil, der Bezug des Teilnehmer aus dem Stromnetz sowie der von den teilnehmenden Berechtigten nicht genutzte Gemeinschaftsüberschuss berechnet. 

Für den Strom aus der Photovoltaikanlage werden keine Netzentgelte fällig und Kosten wie der Ökostromförderbeitrag entfallen. Der Netzbetreiber muss aber für eine genaue Abrechnung exakt wissen, wieviel Strom die in Frage kommende Wohnung bezieht und wie viel Strom die Photovoltaikanlage produziert. Ebenso ist es wichtig zu wissen, dass der Stromzähler der einzelnen teilnehmenden Berechtigten nicht zwischen Stromquellen entscheiden kann – Er weiß also nicht, ob der Strom der Anlage oder dem Stromnetz entstammt. Deshalb zeigt der Kundenzähler auch mehr an, als der Kunde verbraucht, da der erzeugte Stromanteil aus der Photovoltaikanlage zusätzlich abgezogen werden muss. 

Entscheidend für die Abrechnung des Energieversorgungsunternehmens an die teilnehmenden Berechtigten ist nur der Restnetzbezug. Für diesen restlichen Strombezug verrechnet der Energieversorger den Teilnehmern neben dem eigentlichen Energiepreis die Netzentgelte, Steuern und Abgaben. Teilnehmer an einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage können ganz nach Herzenslust entscheiden, welchen Energielieferanten sie wählen. 

Was die Abrechnung zwischen dem Anlagenbetreiber und den Teilnehmern betrifft, stellt der Netzbetreiber dem Betreiber der gemeinschaftlichen Anlage für den Zeitraum der Abrechnung bestimmte Daten, wie den Verbrauch pro Teilnehmer, die Erzeugungsmesswerte der gemeinschaftlichen Anlage und den selbst verbrauchten Strom, bereit. Dabei basiert die Abrechnung des Anlagenbetreibers mit den Teilnehmern auf frei zu wählenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen den beiden Parteien.

Die Aufteilung des aus der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage gewonnenen Photovoltaikstroms ist komplexer, als man zu denken vermag. Jede Person, die den Strom nutzen möchte, ist dazu verpflichtet, einen Anteil der Erzeugungsanlage zu erwerben. Zusätzlich zur Energieversorgung läuft die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage über das öffentliche Stromnetz. Jeder Nutzer kann sich also für seinen Restnetzbezug, sprich für den Strombezug, der nicht aus der Anlage kommt, seinen Energieversorger frei aussuchen. Jeder Bewohner im in Frage kommenden Gebäude kann ebenso frei auswählen, ob er sich an der gemeinschaftlichen Nutzung des Photovoltaikstroms beteiligen möchte oder nicht. Wichtig ist, dass eine Person bestimmt werden muss, die den Kontakt zu Energieversorger sowie Netzbetreiber herstellt und aufrechterhält. Diese Person wird zum Anlagenverantwortlichen ernannt. 

Die teilnehmenden Berechtigten der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage machen untereinander aus, ob der erzeugte Strom nach einem statischen oder einem dynamischen Modell aufgeteilt werden soll. Eine statische Aufteilung läuft nach einem fixen Zuordnungsschlüssel ab, eine dynamische Aufteilung richtet sich nach dem aktuellen Bedarf der teilnehmenden Berechtigten. Ersteres bedeutet außerdem, dass jedem teilnehmenden Berechtigten der jeweils vorher fix beschlossene Anteil an erzeugtem Photovoltaikstrom zugeschrieben wird. Jeder Teilnehmer bekommt immer denselben Anteil Strom aus der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage. Vorteil eines statischen Modells ist eine vereinfachte Abrechnung sowie eine leichtere Gestaltung des gesamten Vertrags. Nachteile sind ein minimierter Eigenverbrauchsanteil der gesamten Anlage, sollte der fix zugeordnete Photovoltaikstrom aktuell nicht verwendet werden können. Im Gegensatz zum statischen Aufteilungsschlüssel, der sich nach fixen Anteilen richtet, richtet sich ein dynamisches Modell nach dem Verbrauch selbst. Der Photovoltaikstrom wird dynamisch-flexibel nach dem tatsächlichen Verbrauch der Teilnehmer aufgeteilt. Somit wird der Grad der Eigenversorgung erhöht. Sollte ein teilnehmender Berechtigter zu einer bestimmten Zeit keinen Strom benötigen (z. B. Urlaub, andere längere Abwesenheit) wird der Strom den anderen, anwesenden Teilnehmern zugeschrieben. Somit hat jeder Teilnehmer einen unterschiedlichen Anteil. Der Strom wird im Verhältnis zum jeweiligen Verbrauch pro Viertelstunde zugeordnet. Eine dynamische Aufteilung ist insofern vorteilhaft, da sie einen hohen Eigenverbrauchsanteil und dadurch höhere Renditen sowie eine schnellere Amortisation mit sich bringt. Dafür ist es wesentlich komplizierter, diesen Aufteilungsschlüssel vertraglich zu regeln. Letztlich liegt die Wahl der Aufschlüsselungsart alleine bei den teilnehmenden Berechtigten. 

Der Aufteilungsschlüssel, für den man sich schlussendlich entscheidet, kann einmal im Jahr geändert werden. Zusätzliche Änderungen der Anteile der Teilnehmer werden mit dem Geld für Zwsichenabrechnungen entsprechend der Systemnutzungsentgelte-Verordnung verrechnet. Rückwirkend ist es nicht möglich, die Strommengen zu einer Verbrauchsanlage anders zuzuteilen. 

Das ausgesuchte Modell und somit auch der jeweilige Aufteilungsschlüssel wird dann dem Netzbetreiber ausgerichtet. Der erzeugte Strom aus der Photovoltaikanlage wird allen Teilnehmern zugerechnet. Der Strom, der überbleibt, wird als Überschuss für die Gemeinschaft ins Netz eingespeist und kommt somit der Gemeinschaft zu Gute. Der jeweilige Stromverbrauch jedes einzelnen Teilnehmers und der erzeugte Strom ist im viertelstündigen Zeitintervall zu messen. 

Obwohl das Errichten einer Photovoltaikanlage recht einfach erscheinen mag, gibt es einige technische Aspekte, die berücksichtigt werden müssen, um eine reibungslose Errichtung zu ermöglichen.

Zunächst muss die Photovoltaikanlage auf statische, bautechnische sowie standortspezifische Voraussetzungen geprüft werden. Danach wird sie auf oder an einem bestimmten Gebäude installiert sowie an der Haupt- bzw. Steigleitung angeschlossen. Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage und jeder teilnehmende Berechtigte muss dann, im Gegenteil zu einer Photovoltaikanlage mit nur einem Endverbraucher, mit einem intelligenten Messgerät oder einem Lastprofilzähler versehen sein. Dieses Messgerät (auch Smart Meter genannt) misst die erzeugte Strommenge bzw. den Verbrauch pro Teilnehmer und dokumentiert diesen in viertelstündigen Intervallen mit. 

Ebenso ist es wichtig, dass die Haupt- bzw. Steigleitung im Eigentum des Hauseigentümers bzw. der Wohnungseigentümer steht. Die Eigentümer tragen die Verantwortung dafür, dass die Leitung erhalten bleibt. 

Zusätzlich ist die Eigentumsgrenze zu betrachten: Bei Mehrparteienhäuser endet das Netzbetreibereigentum meistens bei den Anschlusssicherungen des Hauses. Die einzelnen Wohnungen müssen indirekt über die Hauptleitung an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sein. 

Stromspeicher sind in einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage absolut zulässig und leicht umsetzbar. Voraussetzung ist dabei ein Managementsystem, das für eine ideale und faire Aufteilung des gespeicherten Stroms garantiert.

Dank dem Erneuerbaren Ausbau Gesetz (kurz: EAG) ist es österreichweit möglich, Energiegemeinschaften zu bilden. Es herrschen zwei Varianten einer Energiegemeinschaft vor, nämlich eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) und eine Bürgerenergie-Gemeinschaft (BEG). Der Unterschied zwischen den Beiden besteht darin, dass sich EEG’s auf alle erneuerbaren Energien beziehen, während BEG’s sich tatsächlich nur auf Elektrizität beschränken. EEG und BEG unterscheiden sich ebenso im Beteiligungsradius. Während EEG’s sich auf einen regionalen Bereich beschränken, können BEG’s österreichweit gebildet werden. Möchte man sich mehr Informationen zu Energiegemeinschaften in Österreich einholen, bietet die österreichische Koordinierungsstelle für Energiegemeinschaften eine zentrale Anlaufstelle. Vom Klima- und Energiefonds kreiert zielt diese Anlaufstelle darauf ab, eine erfolgreiche Implementierung von Energiegemeinschaften in Österreich zu ermöglichen sowie Hilfe bei der Errichtung von beiden Arten von Energiegemeinschaften zu leisten. Rahmenbedingungen für eine Energiegemeinschaft sind die sichergestellte Gewährleistung einer freiwilligen Beteiligung sowie die eigenständige Führung der Energiegemeinschaft durch die Bürger:innen und Gemeinden selbst. Für die Beteiligten in einer Energiegemeinschaft steht grundsätzlich nicht der monetäre Gewinn selbst, sondern der ökologische und wirtschaftliche Nutzen im Vordergrund. 

Es ist erwähnenswert, dass Energiegemeinschaften nichts mit gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen zu tun haben, jedoch in gewisser Weise verwandt sind. Der Unterschied liegt darin, dass die Grenze des Grundstücks bzw. der Anschlusspunkt des Netzes einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage auch das Ende für den zur Verfügung stehenden Strom bedeutet. Eine Energiegemeinschaft geht jedoch darüber hinaus und macht ein Nutzen des Stromnetzes über den Netzanschluss hinaus möglich. Das Gefühl des Selbstversorger-Daseins und die Möglichkeit, Energie selbst zu erzeugen, zu speichern, zu verbrauchen sowie zu teilen, sind nur zwei Faktoren, die Energiegemeinschaften für Verbraucher äußerst attraktiv macht. Energiegemeinschaften bieten ebenso den Vorteil, dass regional erzeugte Energie vor Ort verbraucht werden kann und somit die energetische Wertschöpfung innerhalb der unmittelbaren Region bleibt. Energiegemeinschaften tragen das Potenzial inne, die regionale Gesellschaft, sprich Bürger:innen und Vereine enger zusammenzuschweißen.