Häufige Fragen bei Strombezug von gemeinschaftlichen Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäuser

Die wichtigsten Fragen kurz zusammengefasst

Die Sonnenschmiede ist der Betreiber der gemeinschaftlichen Photovoltaikanlage auf dem Dach Ihres Hauses. Sie kümmert sich um die korrekte und transparente Abrechnung des Sonnenstroms, der von der Anlage erzeugt wird.

Die Photovoltaikanlage gehört der Eigentümer:innen des Hauses. Sie haben gemeinsam die Anlage finanziert und entschieden, die Sonnenschmiede als Betreiber einzusetzen, um den erzeugten Sonnenstrom korrekt und transparent abzurechnen.

Die Nutzung von Sonnenstrom, der direkt auf dem Dach eines Mehrparteienhauses ist im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG) gesetzlich verankert. Das Konzept der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) macht es möglich, dass der auf dem Wohnhaus erzeugte Strom durch mehrere “teilnehmende Berechtigte” (Bewohner:innen) genutzt wird. Voraussetzung ist, dass die teilnehmenden Berechtigten an dieselbe Hauptleitung angeschlossen sind und über eine gemeinsame Erzeugungsanlage verfügen. Das öffentliche Netz wird hierbei nicht verwendet. So können sich etwa Mieter:innen oder Eigentümer:innen in Mehrparteienhäusern zusammenschließen, um gemeinsam eine Erzeugungsanlage zu nutzen.
Veranschaulicht siehe hier:

Mehr Informationen finden Sie auch hier: www.energiegemeinschaften.gv.at/gemeinschaftliche-erzeugungsanlagen/

Der Sonnenstrom stammt aus einer Photovoltaikanlage, die auf dem Dach Ihres Mehrfamilienhauses installiert ist. Überschüssiger Strom, der nicht von den Bewohner:innen verbraucht wird, wird in das öffentliche Netz eingespeist.

Die Menge des erzeugten Stroms hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich der Größe der Anlage und der Intensität des Sonnenlichts. Die genauen technischen Details der Anlage können Sie bei Ihrem Ansprechpartner erfragen.

Nein, eine Kündigung Ihres bestehenden Stromvertrags ist nicht erforderlich. Der von Ihrer Photovoltaikanlage erzeugte Sonnenstrom wird Ihrem bestehenden Stromangebot ergänzend hinzugefügt. Ihr aktueller Stromvertrag bleibt für den verbleibenden Energiebedarf (wie beispielsweise für die Nachtstunden) bestehen. Der verbrauchte Sonnenstrom wird separat nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet, was sich reduzierend auf Ihre herkömmliche Stromrechnung auswirkt. Sie haben weiterhin die Freiheit, Ihren externen Stromlieferanten zu wählen. Unabhängig davon wird der Sonnenstrom automatisch geliefert, sobald die Sonne scheint.

Ihr bestehender Stromvertrag reduziert sich um die genutzte Menge des Sonnenstroms aus der Photovoltaik-Anlage. Bitte bedenken Sie, dass Ihr bestehender Anbieter je nach Tarif die Zahlungen erst mit Ende der Abrechnungsperiode reduzieren wird. Sie können bei Ihrem Anbieter jedoch schon vorab um eine Reduzierung der Teilzahlung anfragen.

Nutzung, Kosten und Vorteile des Sonnenstroms vom eigenen Dach

Durch die Nutzung von Sonnenstrom, der direkt auf Ihrem eigenen Dach produziert wird, erlangen Sie eine größere Unabhängigkeit vom allgemeinen Energiemarkt und können gleichzeitig von einem attraktiven Stromtarif profitieren.

Ob die Photovoltaikanlage Ihren gesamten Strombedarf decken kann, hängt von der Größe der Anlage und Ihrem persönlichen Stromverbrauch ab. In der Regel wird ein Teil des Strombedarfs weiterhin durch Ihren externen Stromlieferanten gedeckt.

Ja, der Strom aus der Photovoltaikanlage kann für alle elektrischen Anwendungen in Ihrem Haushalt verwendet werden, einschließlich Heizung und Warmwasser, sofern diese elektrisch betrieben werden.

Der Sonnenstrom-Preis orientiert sich am aktuellen österreichischen Durchschnittsstrompreis und liegt meist einige Cent pro kWh darunter. Details zum aktuellen Preis in Ihrem Mehrfamilienhaus finden Sie in Ihrem Angebot und Vertrag.

Der Sonnenstrom wird nur geliefert, wenn die Sonne scheint. In Zeiten, in denen keine Sonne scheint, wie z.B. nachts, beziehen Sie Ihren Strom wie gewohnt von Ihrem externen Stromlieferanten.

Der monatliche Teilzahlungsbetrag wird aufgrund Ihres erwarteten Jahresverbrauches bzw. des aktuell festgelegten Strompreises berechnet.

Die Energiespeicher werden geladen, wenn die Anlage mehr Strom erzeugt, als von den Bewohner:innen des Hauses aktuell benötigt wird. Der gespeicherte Strom aus den Akkus wird dann genutzt, wenn die Nachfrage nach Strom die momentane Produktion der Photovoltaikanlage übersteigt.

Vertragsangelegenheiten und technische Anforderungen

Um Sonnenstrom zu beziehen, müssen Sie eine Bezugsvereinbarung unterzeichnen und Ihre Einwilligung beim Netzbetreiber bestätigen. Die notwendigen Schritte können einfach und bequem von zu Hause aus erledigt werden. Zur Anmeldung: www.sonnen-schmiede.at/strom-beziehen

Nein, alle technischen Voraussetzungen sind bereits in Ihrem Haus vorhanden. Es sind keine zusätzlichen Installationen in Ihrer Wohnung erforderlich.

Nachdem Sie den unterzeichneten Vertrag zurückgeschickt haben und eine übliche Wartefrist von ca. 7 Tagen vergangen ist, wird Sie der Netzbetreiber kontaktieren und um eine Bestätigung bitten. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, erhalten Sie automatisch Sonnenstrom von der Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach.

Abrechnung, Überwachung und Sicherheit

Die Verteilung des Sonnenstroms basierend auf dem tatsächlichen dynamischen Verbrauch jeder Wohnung. Die intelligenten Messgeräte (Smart Meter) messen den genauen Stromverbrauch jeder Wohnung und stellen sicher, dass jede:r Bewohner:in genau den Anteil an Sonnenstrom erhält, der seinem/ihrem aktuellen Verbrauch entspricht. Überschüssiger Strom, der nicht von den Bewohner:innen verbraucht wird, wird in das öffentliche Netz eingespeist. Hier drei Beispiele, das die tatsächliche Verteilung besser illustriert:
 
Beispiel 1: Die Anlage produziert 4 kWh in 15 Minuten.
  • Wohnung 1 verbraucht 5 kWh: bezieht 1 kWh Sonnenstrom
  • Wohnung 2 verbraucht 10 kWh: bezieht 1 kWh Sonnenstrom
  • Wohnung 3 verbraucht 1 kWh: bezieht 1 kWh Sonnenstrom
  • Wohnung 4 verbraucht 2 kWh: bezieht 1 kWh Sonnenstrom
Beispiel 2: Die Anlage produziert 10 kWh in 15 Minuten.
  • Wohnung 1 verbraucht 5 kWh: bezieht 3,5 kWh Sonnenstrom, den Rest von 1,5 kWh als Reststrom vom Stromanbieter.
  • Wohnung 2 verbraucht 10 kWh: bezieht 3,5 kWh Sonnenstrom, den Rest von 6,5 kWh als Reststrom vom Stromanbieter.
  • Wohnung 3 verbraucht 1 kWh: bezieht 1 kWh Sonnenstrom
  • Wohnung 4 verbraucht 2 kWh: bezieht 2 kWh Sonnenstrom
Beispiel 3: Die Anlage produziert 20 kWh in 15 Minuten:
  • Wohnung 1 verbraucht 5 kWh: bezieht 5 kWh Sonnenstrom
  • Wohnung 2 verbraucht 10 kWh: bezieht 10 kWh Sonnenstrom
  • Wohnung 3 verbraucht 1 kWh: bezieht 1 kWh Sonnenstrom
  • Wohnung 4 verbraucht 2 kWh: bezieht 2 kWh Sonnenstrom
  • 2 kWH werden ins Netzt eingespeist

Der Sonnenstrom wird nach Ihrem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet. Sie erhalten eine monatliche Vorschreibung, genau wie Sie es bisher von Ihrem bestehenden Stromlieferanten gewohnt sind. Einmal pro Jahr übermitteln wir Ihnen eine Jahreskostenabrechnung.

Das geht aktuell leider noch nicht. Tatsächlich sind wir aktuell dabei, eine entsprechende Lösung zu entwickeln. Diese soll es unseren Stromkunden ermöglichen, die Produktion und den Verbrauch ihrer Anlagen und Wohnung in Echtzeit zu überwachen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass die Entwicklung und Implementierung einer solchen Plattform Zeit in Anspruch nehmen wird.

Der Sonnenstrom ist genauso sicher wie der Strom, den Sie bisher von Ihrem externen Lieferanten bezogen haben. Die Anlage und die Stromversorgung entsprechen allen geltenden Sicherheitsstandards.

Die Stromproduktion im Winter ist aufgrund der niedrigen Globalstrahlung selbst unter idealen Bedingungen begrenzt. Oft erzeugt eine Solaranlage an einem Sommertag ähnlich viel Energie wie in einer ganzen Winterwoche. Daher stellt eine Schneedecke auf den Modulen nur ein minimales Problem für die Energiegewinnung dar.

In den meisten Fällen ist es nicht erforderlich, Solaranlagen von Schnee zu befreien. Der geringfügige Mehrertrag rechtfertigt oft weder den Aufwand noch das Risiko einer Beschädigung der Module. Der durch Schnee verursachte Produktionsverlust liegt in den meisten Regionen im niedrigen einstelligen Prozentbereich:

  • In Höhen über 1000 Meter etwa 5 bis 8 %.
  • In Höhen unter 1000 Meter rund 1 bis 4 %.

In beiden Fällen sind die finanziellen Einbußen gering, da Schnee nicht zwangsläufig einen vollständigen Stillstand der Stromerzeugung bedeutet. 

Der Bezug von Photovoltaik-Strom erfolgt auf freiwilliger Basis – es gibt keine Abnahmeverpflichtung. Sie können jederzeit entscheiden, den Strom nicht mehr zu beziehen. Dafür schreiben sie uns bitte eine E-Mail auf betreiber@sonnen-schmiede.at

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